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Der Ausbildungsvertrag
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Wunderbar!
Bevor es losgeht, schließt du mit deinem Ausbildungsbetrieb
einen Vertrag. Idealerweise besprichst du mit deinem
Ausbilder alle Punkte des Vertrages.
Folgendes muss auf jeden Fall darin enthalten sein:
• Die Berufstätigkeit, für die du ausgebildet wirst
• Das genaue Datum des Ausbildungsbeginns und die
Ausbildungsdauer
• Die Dauer der täglichen/regelmäßigen Arbeitszeiten
• Die Dauer der Probezeit
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens
• Dein Urlaubsanspruch: Prüfe, ob er den tariflichen
bzw. gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
• Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung
• Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag
gekündigt werden kann.
Sollten weitere Klauseln darin enthalten sein, überprüfe
genau, ob sie rechtens sind. Bei den Kammern erhältst du
Informationen dazu.
Wichtig: Dieser Vertrag ist nur gültig mit der Unterschrift
deines Ausbilders, deiner eigenen Unterschrift
und – solltest du noch keine 18 Jahre alt sein – der
Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten.
Die Ausbildungsvergütung
Bei einer dualen Berufsausbildung ist die Höhe deiner
Ausbildungsvergütung im Vertrag festgelegt. Sie richtet
sich normalerweise nach tariflichen Regelungen. Einen
Teil der Vergütung kann der Ausbildungsbetrieb als
Sachleistung abziehen, wenn er dir z. B. Kost und Logis
zur Verfügung stellt. Du hast jedoch Anspruch auf mindestens
25 % deiner Netto-Ausbildungsvergütung.
Wie viel du genau bekommen kannst, erfährst du
z. B. im Internet beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(www.bibb.de).
Die Höhe der Vergütung kann jedoch abweichen, etwa
wenn dein Betrieb nicht tariflich gebunden ist. Normalerweise
steigt die Vergütung auch mit jedem Ausbildungsjahr.
Absolvierst du deine Ausbildung an einer Berufsfachschule,
erhältst du normalerweise keine Ausbildungsvergütung.
Das ist nur bei wenigen Berufen der Fall. Der
Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule ist kostenfrei,
an privaten Berufsfachschulen gelten unterschiedliche
Schulgelder. Es gibt verschiedene öffentliche und
private Förderprogramme, die dir bei der Finanzierung
helfen können. Erkundige dich bei deiner Berufsfachschule
danach.
Wer ein duales Studium aufnimmt, erhält meistens ein
Gehalt, das sich nach den üblichen Ausbildungsvergütungen
richtet. Oft übernehmen die Arbeitgeber auch
die anfallenden Studiengebühren und bezahlen Lernmaterial
wie z. B. notwendige Bücher. Einige Firmen zahlen
nur während der Praxisphasen ein Gehalt. Über die genaue
Höhe deiner Bezüge informierst du dich am besten
vor Vertragsabschluss.
/(www.bibb.de)